Antidoping Massnahmen
Jeder Veranstalter von Nationalen Wettkämpfen und Meisterschaften ist verpflichtet folgende Massnahmen zur Bekämpfung von Dopingmissbrauch durchzuführen:
- Kontrolle der Unterzeichnung der "Unterstellungserklärung under die Dopingbestimmung von Swiss Olympic" durch sämtliche Teilnehmer der Kategorien HE, DE, H20 und D20.
- Bereitstellung von Räumlichkeiten, Helfer und Material für allfällige Dopingkontrollen durch Doping-Kontrolleure von Swiss Olympic.
Das Vorgehen für Veranstalter ist im Dokument "Checkliste für Veranstalter" beschrieben, das auf der Anti-Doping Informationsseite von Swiss Orienteering zu finden ist.
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- Kategorie: Laufleitung
- Erstellt: 17.03.2013
- Zuletzt aktualisiert: 02.09.2021