Antidoping Massnahmen


Jeder Veranstalter von Nationalen Wettkämpfen und Meisterschaften ist verpflichtet folgende Massnahmen zur Bekämpfung von Dopingmissbrauch durchzuführen:
  • Kontrolle der Unterzeichnung der "Unterstellungserklärung under die Dopingbestimmung von Swiss Olympic" durch sämtliche Teilnehmer der Kategorien HE, DE, H20 und D20.
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten, Helfer und Material für allfällige Dopingkontrollen durch Doping-Kontrolleure von Swiss Olympic.

Das Vorgehen für Veranstalter ist im Dokument "Checkliste für Veranstalter" beschrieben, das auf der Anti-Doping Informationsseite von Swiss Orienteering zu finden ist.