Startzeitraster
Der Bahnleger ist verantwortlich für das erstellen des Startzeitrasters.
Gemäss WO Art 102 gilt
- Das minimale Startintervall auf der gleichen Bahn beträgt zwei Minuten (Ausnahme Sprintdistanz: min 30" - besser 1')
- Bei Nat. OL muss das Startintervall in den einzelnen Kategoiren über die gesamte Startdauer gleich sein
Um Nachlaufen zu verhindern gilt zudem, dass zur gleichen Startzeit nicht zwei Kategorien denselben ersten Posten anlaufen sollen.
Das unter diesen Voraussetzungen erstellte Startzeitraster dient zur Auslosung der Startzeiten (bei OL mit Voranmeldung) oder zum erstellen der Startzeitenliste.
xxx -> ergänzen mit Beispielen
- Details
- Kategorie: Bahnlegung
- Erstellt: 23.04.2014
- Zuletzt aktualisiert: 18.11.2016