Wettkampfrichter


Der/die WettkampfrichterIn soll am Lauftag alle entscheidungen über Klassierung, Nichtklassierung oder Disqualifikation von Läufern oder Teams entscheiden (WO Art. 144bis ). Diese Person soll in WO Fragen bewanderten sein und die Entscheidungen im Sinne der WO fällen..

Vorbereitung
  • Organisiert sich die aktuelle WO und macht sich damit vertraut
  • Kennt die Abläufe und Voraussetzungen für die Behandlung von Beschwerden, stellt Beschwerdeformulare bereit
  • Kennt und berücksichtigt allfällige Spezialregelungen für den Anlass

Aufgaben am Lauftag
  • Steht am Lauftag im Laufzentrum jederzeit zur Verfügung, kann jedoch auch andere Aufgaben erfüllen, die seinen Einsatz nicht behindern
  • Tritt immer dann in Funktion, wenn die WO sagt, „der Veranstalter entscheidet“. In diesem Sinn trifft er Entscheide bei Reklamationen, verspätetem Start, fehlender Postenquittung, Verletzung von verbindlichen Vorschriften (Regeln in urbanem Gelände, unsportliches Verhalten, Vergehen gegen die Parkordnung und andere Weiungen des Veranstalter).
  • Trifft WO-gerechte Entscheidungen inklusive korrektes Vorgehen bei Beschwerde
  • Inormiert die Auswertung, wenn sein Entscheid Einfluss auf das Resultat hat.
  • Bei Reklamationen/Rücksprachen von Läufern hört die Argumente des Läufers und überprüft ihre Richtigkeit. Wenn er den Läufer disqualifitzieren muss oder sein Begehren nicht akzeptieren kann, informiert er ihn über seine Rechte: eine schritliche Beschwerde an die Jury einreichen (wo, bis wann).
  • Erstellt eine Zusammenstellung über alle Entscheide und sichert die dazugehörenden Belege – auch im Hinblick auf eine spätere Bearbeitung durch das Schiedsgericht.

Aufgaben nach dem Anlass
  • Dokumentiert alle Entscheide; prüft deren korrekten Vollzug; informiert den TD über die Fälle

Vorgehen bei einer Beschwerde

Ist ein Läufer mit der Entscheidung des WR nicht einverstanden, kann er eine Einsprache machen und das Schiedsgericht anrufen. Ein Beschwerdeformular kann unter Dokumente heruntergeladen werden.


Beispiele

Fall Entscheid, Massnahme WO Art
Fehlener/falscher Posten:
Ein Posten steht (zeitweise) nicht am korrekten Ort. Er wurde z.B. von einem Passanten entwendet oder versetzt oder der Veranstalter hat den Posten falsch oder zu spät gesetzt, respektive zu früh eingezogen. Es kann auch eine falsche Postenbeschreibung vorliegen.
Das Vorgehen bei einem solchen Fall ist in folgendem Dokument beschrieben:
pdfVeranstalterentscheid_fehlende_falsche_Posten_SO.pdf
diverse, siehe Dokument
Verspäteter Start:
der Läufer macht „Höhere Gewalt" geltend (Zugverspätung, Autounfall, Fehler des Veranstalters)
Er wird sofort starten gelassen und seine neue Startzeit wird mit SportIDENT-Station festgehalten. Damit die neue Zeit berücksichtigt wird, muss er dies beim Veranstalter verlangen.
Wenn der WR nach dem Lauf die „Höhere Gewalt" akzeptiert , legt er – auf Grund der Zeitnotierung vom Start für verspätete Läufer – die gültige neue Startzeit fest und informiert die Auswertung. Andernfalls lehnt er die Beschwerde ab. Der Läufer kann die Beschwerde an das Schiedsgericht weiterziehen.
116.2+3
Dem Läufer fehlt beim Auslesen eine Postenquittung; er behauptet, er habe richtig „gebadged", der Posten habe nicht richtig funktioniert. Evtl. weisst er eine Zangen-Quittung auf Karte vor. Der „elektronische Entscheid" des SportIDENT-Systems soll vom WR nicht umgestossen werden, ausser die Abklärung der Auswerter hätte ergeben, die fehlende Postenquittung sei einer der sehr seltenen Systemfehler (siehe neue Regelung ab 2012). Der Läufer kann bei einer Ablehnung den Fall weiterziehen und das Schiedsgericht entscheiden lassen. 89/90 resp. 140,141
Bei einer Kontrolle wird festgestellt, dass ein Läufer ein Sperrgebiet durchquert hat oder sich nicht an die Vorschriften des OLs in urbanem Gelände gehalten hat (oliv-Fläche durchquert, dunkelgrünen oder breiten schwarzen Strich gekreuzt). Der Läufer muss eindeutig identifiziert sein (Foto): eindeutig identifizierbar oder mit Startnummer. Der WR entscheidet, ob der Läufer zu disqualifizieren ist, und leitet den Entscheid allenfalls an die Auswertung weiter.
Der Läufer kann die Beschwerde an das Schiedsgericht weiterziehen.
158-161
Ein Läufer hat sich unsportlich verhalten oder gegen die Weisungen des Veranstalters verstossen (ungeordnet parkiert, gegen klare Weisungen verstossen) Der WR entscheidet, ob der Läufer zu disqualifizieren ist und leitet den Entscheid allenfalls an die Auswertung weiter.
Der Läufer kann die Beschwerde an das Schiedsgericht weiterziehen.
158-161
Richtet sich eine Beschwerde gegen den Veranstalter oder gegen den TD, so ist sie sofort an das Schiedsgericht weiterzuleiten. 159